Patientenanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht - Rechtsanwalt Stefan Hermann
Das Arzthaftungsrecht ist ein Teilgebiet des Medizinrechtes. Ein Patientenanwalt ist ein Medizinrechtler, der sich innerhalb dieses Schwerpunktes weiter auf die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld ausschließlich für Patienten spezialisiert hat.
Unsere Ärzte und Krankenhäuser leisten in der Regel sehr gute Arbeit. Aber auch Ihnen kann einmal ein Behandlungsfehler unterlaufen. Umgangssprachlich ist dann von „Ärztepfusch“ die Rede. In einem solchen Fall haften sie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und sind hiergegen versichert. Um Ihre Ansprüche erfolgversprechend durchzusetzen benötigen Sie die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes.
Gerne beraten wir Sie als Patient in allen Fragen des Medizinrechts, insbesondere des Arzthaftungsrechts. Das Rechtsgebiet der Arzthaftung ist eines der schwierigsten und umfassendsten Rechtsgebiete, da neben der rein juristischen Tätigkeit eine umfangreiche Auseinandersetzung mit ärztlichen Gutachten erfolgen muss. In diesem Rechtsgebiet gibt es verhältnismäßig wenig Speziallisten.
Die meisten Arzthaftungsrechtler sind zugleich Medizinrechtler und vertreten vorwiegend oder auch Ärzte, um auch in den anderen Gebieten des Medizinrechts tätig werden zu können. Unsere Kanzlei vertritt ausschließlich Patienten und ist weit über die Grenzen des Kreises Recklinghausen tätig.
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