Deutsch-portugiesischer Rechtsverkehr

Rechtsanwalt Miguel Krag ist Gründungspartner der Rechtsanwaltskanzlei Kohnen & Krag Rechtsanwälte und hat sich auf das Zivil- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er ist für sämtliche Fragen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs zwischen Deutschland und Portugal zuständig und betreut unsere Mandanten im nationalen sowie internationalen (insbesondere portugiesischen)Familien-, Immobilien- und Erbrecht. Wer erbt oder seinen Nachlass regeln möchte, muss eine Fülle von Vorschriften beachten. Dies gilt aufgrund unterschiedlicher Rechtssysteme in besonderem Maße für Sachverhalte im deutsch-portugiesischen Zusammenhang. Haben Sie in Portugal und/oder Deutschland Vermögen geerbt, führet Herr Krag für Sie in beiden Ländern die vollständige Abwicklung und Auseinandersetzung Ihrer Erbschaft durch. Auch die in beiden Ländern rechtswirksame GEstaltung von Verfügungen von Todes wegen erfolgt – unter Berücksichtigung des jeweiligen Streuerrechts – durch Herrn Rechtsanwalt Krag, der neben der deutschen auch die portugiesische Sprache fließend spricht. Rufen Sie uns gerne unverbindlich an: 040 / 20 90 52 74!


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