Anwalt für Strafrecht – Strafverteidiger Jan Marx

Im Strafverfahren gilt es, die komplexen Verfahrensrechte im Auge zu behalten. Im Interesse des Mandanten muss eine gewissenhafte Strategie zur Verteidigung erarbeitet werden, die das Ziel niemals aus den Augen lässt: Ein gutes und faires Ergebnis für den Mandanten. Schon früh kann man die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung stellen: Bei einer anwaltlichen Vertretung des Beschuldigten gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht werden die Tatsachen zur Sprache gebracht, die für den Mandanten sprechen. Als Mandant ist man seinem Verteidiger keine Rechenschaft schuldig, man kann sich entsprechend vertrauensvoll an ihn wenden. Zudem ist der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet, was für einen vertrauensvollen Umgang sorgen sollte.


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